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Der Elternrat
Der Elternrat besteht mehrheitlich aus Elternvertretern, deren Kinder in der Pfadfindergruppe registriert sind, der Gruppenleitung sowie dem Kurat.
Der/die Elternratsobmann(frau) und der/die Kassier(in) werden von der Gruppenversammlung gewählt, die Funktionsperiode beträgt jeweils drei Jahre.
Der Elternrat unterstützt einerseits die Pfadfinderleiter(innen) bei der Umsetzung ihrer zahlreichen Aufgaben und ist für sie Ansprechpartner bei Anregungen, Wünschen, Problemem etc., andererseits hat er als Vertreter der Eltern deren Interessen wahrzunehmen und stellt so ein Bindeglied zwischen der Elternschaft und den Pfadfinderleitern dar.
Die Aktivitäten des Elternrates werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen besprochen und koordiniert und im Rahmen zahlreicher Tätigkeiten auch entsprechend umgesetzt (z.B. Erhaltung des Pfadfinderheimes, Unterstützung und Koordination von Veranstaltungen...).
Der Elternrat hat vor allem
- für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ zu sorgen
- die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern
- die Pfadfinderleiter(innen) bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- die Mitverantwortung für die charakterliche Eignung der Pfadfinderleiter(innen) zu übernehmen
- alle sich aus dem Vereinsgesetz ergebenden Aufgaben zu erfüllen
- die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten
- die Finanzen der Gruppe zu kontrollieren, zu verwalten und zweckentsprechend zu verwenden
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